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Kann ich noch mit Öl heizen? Das sollten Sie jetzt wissen
Klimaneutralität spätestens 2045. Das Ziel steht fest. Um es auch im Gebäudebereich zu erreichen wurde das Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch „Heizungsgesetz“ genannt, überarbeitet. Ab dem 1. Januar 2024 gelten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer neue Bestimmungen. Die Austauschverpflichtungen für bestehende Heizkessel wurden nicht verschärft, so dass bestehende Geräte weiter betrieben werden dürfen. Auch der Einbau neuer Heizkessel für flüssige Energieträger ist möglich. Ab 2045 muss ein zu 100% erneuerbarer Brennstoff genutzt werden. Die ab dem 1. Januar 2024 gültigen gesetzlichen Vorgaben rund um die Ölheizung haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengefasst.

Hybrid in die Zukunft
Sie besitzen eine Ölheizung und denken gerade darüber nach, wie Sie in Zukunft sicher und wirtschaftlich heizen können? Dann könnte eine Hybridheizung genau das Richtige für Sie sein.