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Für alle, die sich noch eigene Gedanken machen.
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Ein weiterer Schritt für das neue Heizöl der Zukunft
Neue Heizölnorm DIN 51603-1 veröffentlicht.
  
Nach einem sehr zügigen Gestaltungs- und Abstimmungsprozess wurde jetzt die aktualisierte Heizölnorm DIN 51603-1 „Flüssige Brennstoffe - Heizöle - Teil 1: Heizöl EL, Mindestanforderungen“, Ausgabe November 2024 veröffentlicht.

Gegenüber der früheren Norm aus dem September 2020 wurde eine zusätzliche Qualität, "Heizöl EL A", bestehend aus der Basiskomponente
Heizöl EL und Komponenten biogenen und/oder synthetischen Ursprungs, die in Art und Zusammensetzung weitgehend fossilen Heizölkomponenten entsprechen, aufgenommen.
Diese neue Norm ermöglicht den Einsatz von paraffinischen Beimischungen bis zu 100 % bei Flüssigbrennstoffen und somit ist die Umsetzung der Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) normativ geregelt.

Wir gehen davon aus, dass nach Einführung von HVO100 (synthetischer Diesel) in naher Zukunft mit Einführung der neuen „DIN-Klasse Heizöl EL A“, auch Heizöl immer umweltfreundlicher werden kann. Was natürlich ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Die Norm kann über DINMedia erworben werden.
Ein weiterer Schritt für das neue Heizöl der Zukunft
Klima Diesel
Jetzt auch in kleinen Mengen verfügbar!
Die Abkürzung HVO steht für “Hydrotreated Vegetable Oil”, zu Deutsch “hydriertes Pflanzenöl”.   Neben Pflanzenölen werden für diese Art von Diesel Abfälle sowie Öle   und Fette aus Reststoffen, wie beispielsweise gebrauchtes Speiseöl, in   der Produktion eingesetzt. HVO Kraftstoff ist in beliebigen Mischungen   erhältlich. Gleich mehrere Vorteile von HVO liegen dabei auf der Hand:  es ist vollständig kompatibel mit herkömmlichen Dieselmotoren, es ist schon heute in großen Mengen verfügbar und der Preis liegt nur etwas über dem herkömmlichen Diesel fossilen Ursprungs.
Kann ich noch mit Öl heizen? Das sollten Sie jetzt wissen
Klimaneutralität spätestens 2045. Das Ziel steht fest. Um es auch  im Gebäudebereich zu erreichen wurde das Gebäudeenergiegesetzes (GEG),  auch „Heizungsgesetz“ genannt, überarbeitet. Ab dem 1. Januar 2024  gelten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer neue Bestimmungen. Die  Austauschverpflichtungen für bestehende Heizkessel wurden nicht  verschärft, so dass bestehende Geräte weiter betrieben werden dürfen.  Auch der Einbau neuer Heizkessel für flüssige Energieträger ist möglich.  Ab 2045 muss ein zu 100% erneuerbarer Brennstoff genutzt werden. Die ab dem 1. Januar 2024 gültigen gesetzlichen Vorgaben rund um die  Ölheizung haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengefasst.

Die Austauschverpflichtungen für bestehende Heizkessel
Die Alternative - Öl-Hybridheizung
Hybrid in die Zukunft
Sie besitzen eine Ölheizung und denken gerade darüber nach, wie Sie in Zukunft sicher und wirtschaftlich heizen können? Dann könnte eine Hybridheizung genau das Richtige für Sie sein.

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